Literaturverzeichnis – Angaben je Quellentyp

Eigene Zusammenfassung (kein Volltext) nach Balzert/Schröder/Schäfer, Wissenschaftliches Arbeiten, 3. Auflage, Teil III, Kapitel 13.4 (Formen der Veröffentlichung, S. 199 ff.). Ziel: Referenz, welche Angaben je Quellentyp ins Literaturverzeichnis gehören – als Schreibhilfe für den eigenen Bibliography-Eintrag und als Vollständigkeits-Check.

Grundregeln

  • Im Literaturverzeichnis steht nur die Quelle selbst, KEINE Seitenangabe der konkreten Zitatstelle. Die konkrete Seite gehört in den Kurzverweis im Text (siehe zitieren-und-quellen).
  • Ausnahme: bei Aufsätzen/Artikeln wird die erste bis letzte Seite des Aufsatzes angegeben (Lokalisierung im Sammelband/Heft).
  • Auflage: generell nur die neueste Auflage zitieren. Ausnahmen: wenn der zitierte Inhalt in neueren Auflagen fehlt, oder wenn bewusst Auflagen verglichen werden.
  • Unbekannter Autor: unter „Anonymous” eintragen. Das Buch nennt daneben auch „o. V.” (ohne Verfasserangaben) als Alternative – welche Form gilt, hängt von der gewählten Zitierweise ab.

Monografie (Einzelschrift, ein Gegenstand)

Erforderliche Angaben:

  • Name des Autors / der Autoren
  • Titel und Untertitel
  • Nummer der Auflage (bei mehreren Auflagen)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
  • ggf. ISBN

Fachzeitschrift (Artikel)

Verweis immer auf den Artikel, nicht auf die ganze Ausgabe. Angaben:

  • Autor(en)
  • Titel des Artikels
  • Name der Fachzeitschrift
  • Heftnummer
  • Verlag
  • genaue Seitenangabe (erste bis letzte Seite des Artikels)

Sammelwerk (Aufsatz in Sammelband) – zwei Einträge nötig

Beim Zitat aus einem Aufsatz in einem Sammelband werden im Literaturverzeichnis zwei separate Einträge geführt:

1. Eintrag für den Aufsatz selbst:

  • Name des Autors / der Autoren
  • Titel und Untertitel des Aufsatzes
  • Autor / Herausgeber des Sammelwerks
  • Titel und Untertitel des Sammelwerks
  • Auflage (bei mehreren)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
  • erste und letzte Seite des Aufsatzes

2. Eintrag für das Sammelwerk selbst:

  • aufgebaut wie ein Monografie-Eintrag (siehe oben)

Internetquellen / digitale Dokumente

Bei einem digitalen Dokument, das auch als Buch erschienen ist: wie Monografie, ergänzt um folgende Angaben:

  • Zugriffsprotokoll (meist https:// oder ftp://)
  • Serveradresse und Pfad zum Dokument
  • Name des digitalen Dokuments inklusive Suffix (z. B. .pdf, .html)
  • Datum UND Uhrzeit des Zugriffs

Für Fachzeitschriften- bzw. Sammelwerk-Beiträge analog, je nach Form des Originals.

Hinweise zur Praxis:

  • Bei wenigen, kurzen Internetquellen empfiehlt sich der gedruckte Ausdruck als Referenz im Anhang. Dann ist keine separate Datenträger-Archivierung der Quelle nötig.
  • Permalinks bevorzugen – ein dauerhafter Verweis statt einer veränderlichen URL, auch wenn Dauerhaftigkeit nicht garantiert ist.
  • DOI (digital object identifier): das digitale Pendant zur ISBN, vor allem für Online-Artikel von Fachzeitschriften. Wenn vorhanden, unbedingt angeben.

Weitere Veröffentlichungsarten

Im Buch ebenfalls behandelt (S. 205 ff.), hier nicht im Detail erfasst – bei Bedarf nachschlagen:

  • Gesetzestexte
  • Gerichtsurteile
  • Konferenzbeiträge
  • Herstellerinformationen
  • Graue Literatur
  • Persönliche Mitteilung

Jede dieser Veröffentlichungsarten folgt eigenen Konventionen.

Zusammenhang

  • zitieren-und-quellen – Kurzverweis im Text mit konkreter Seitenangabe (Gegenstück zum vollständigen Eintrag im Literaturverzeichnis).
  • aufbau-und-gliederung – Literaturverzeichnis als formaler Bestandteil der Arbeit.