Literaturverzeichnis – Angaben je Quellentyp
Eigene Zusammenfassung (kein Volltext) nach Balzert/Schröder/Schäfer, Wissenschaftliches Arbeiten, 3. Auflage, Teil III, Kapitel 13.4 (Formen der Veröffentlichung, S. 199 ff.). Ziel: Referenz, welche Angaben je Quellentyp ins Literaturverzeichnis gehören – als Schreibhilfe für den eigenen Bibliography-Eintrag und als Vollständigkeits-Check.
Grundregeln
- Im Literaturverzeichnis steht nur die Quelle selbst, KEINE Seitenangabe der konkreten Zitatstelle. Die konkrete Seite gehört in den Kurzverweis im Text (siehe zitieren-und-quellen).
- Ausnahme: bei Aufsätzen/Artikeln wird die erste bis letzte Seite des Aufsatzes angegeben (Lokalisierung im Sammelband/Heft).
- Auflage: generell nur die neueste Auflage zitieren. Ausnahmen: wenn der zitierte Inhalt in neueren Auflagen fehlt, oder wenn bewusst Auflagen verglichen werden.
- Unbekannter Autor: unter „Anonymous” eintragen. Das Buch nennt daneben auch „o. V.” (ohne Verfasserangaben) als Alternative – welche Form gilt, hängt von der gewählten Zitierweise ab.
Monografie (Einzelschrift, ein Gegenstand)
Erforderliche Angaben:
- Name des Autors / der Autoren
- Titel und Untertitel
- Nummer der Auflage (bei mehreren Auflagen)
- Verlag und Verlagsort
- Erscheinungsjahr
- ggf. ISBN
Fachzeitschrift (Artikel)
Verweis immer auf den Artikel, nicht auf die ganze Ausgabe. Angaben:
- Autor(en)
- Titel des Artikels
- Name der Fachzeitschrift
- Heftnummer
- Verlag
- genaue Seitenangabe (erste bis letzte Seite des Artikels)
Sammelwerk (Aufsatz in Sammelband) – zwei Einträge nötig
Beim Zitat aus einem Aufsatz in einem Sammelband werden im Literaturverzeichnis zwei separate Einträge geführt:
1. Eintrag für den Aufsatz selbst:
- Name des Autors / der Autoren
- Titel und Untertitel des Aufsatzes
- Autor / Herausgeber des Sammelwerks
- Titel und Untertitel des Sammelwerks
- Auflage (bei mehreren)
- Verlag und Verlagsort
- Erscheinungsjahr
- erste und letzte Seite des Aufsatzes
2. Eintrag für das Sammelwerk selbst:
- aufgebaut wie ein Monografie-Eintrag (siehe oben)
Internetquellen / digitale Dokumente
Bei einem digitalen Dokument, das auch als Buch erschienen ist: wie Monografie, ergänzt um folgende Angaben:
- Zugriffsprotokoll (meist
https://oderftp://) - Serveradresse und Pfad zum Dokument
- Name des digitalen Dokuments inklusive Suffix (z. B.
.pdf,.html) - Datum UND Uhrzeit des Zugriffs
Für Fachzeitschriften- bzw. Sammelwerk-Beiträge analog, je nach Form des Originals.
Hinweise zur Praxis:
- Bei wenigen, kurzen Internetquellen empfiehlt sich der gedruckte Ausdruck als Referenz im Anhang. Dann ist keine separate Datenträger-Archivierung der Quelle nötig.
- Permalinks bevorzugen – ein dauerhafter Verweis statt einer veränderlichen URL, auch wenn Dauerhaftigkeit nicht garantiert ist.
- DOI (digital object identifier): das digitale Pendant zur ISBN, vor allem für Online-Artikel von Fachzeitschriften. Wenn vorhanden, unbedingt angeben.
Weitere Veröffentlichungsarten
Im Buch ebenfalls behandelt (S. 205 ff.), hier nicht im Detail erfasst – bei Bedarf nachschlagen:
- Gesetzestexte
- Gerichtsurteile
- Konferenzbeiträge
- Herstellerinformationen
- Graue Literatur
- Persönliche Mitteilung
Jede dieser Veröffentlichungsarten folgt eigenen Konventionen.
Zusammenhang
- zitieren-und-quellen – Kurzverweis im Text mit konkreter Seitenangabe (Gegenstück zum vollständigen Eintrag im Literaturverzeichnis).
- aufbau-und-gliederung – Literaturverzeichnis als formaler Bestandteil der Arbeit.